Mietvertrag Tiere Nach Vereinbarung
Das recht zur haltung sonstiger tiere insbesondere von hunden und katzen ist dagegen nach der rechtsprechung des bgh erlaubnisbedürftig.
Mietvertrag tiere nach vereinbarung. Die haltung größerer tiere wie hunde oder katzen bedarf der zustimmung bzw. Der erlaubnis des vermieters auch wenn nichts im mietvertrag steht. Selbst wenn der mietvertrag ein grundsätzliches tierverbot beinhaltet darf der mieter dennoch zumindest kleintiere halten. Die einwilligung bezieht sich in diesem fall nur auf ein bestimmtes tier.
Die erlaubnis zur tierhaltung hängt also entscheidend ab vom tier und von der regelung im mietvertrag. Ist im mietvertrag bestimmt dass mieter ihre haustiere dem vermieter melden müssen gilt dies in der regel für alle tiere die nicht zu den kleintieren zählen. Ausgenommen von diesen regelungen sind beispielsweise blindenhunde therapiehunde oder andere tiere die zu einer therapie beitragen. Die einwilligung soll schriftlich erfolgen.
Das recht zur haltung von kleintieren ziervögel zierfische hamster schildkröten zählt zum vertragsgemäßen mietgebrauch. Bei hunden und katzen zählt der einzelfall. Dies liegt vor allem daran dass diese tiere belästigungen anderer hausbewohner verursachen können oder eine gefahr für die mietsache darstellen können. Meist ist es so dass kleine tiere gehalten werden dürfen große nicht.
Steht im vertrag nichts darüber kommt es darauf an ob die tierhaltung zum vertragsgemäßen gebrauch der wohnung gehört. In unserem mietvertrag steht folgendes zur tierhaltung. Das recht zur haltung dieser tiere kann vertraglich nicht abbedungen werden.