Mietrecht Haustiere Hunde
Das gibt mietern aber nicht jedes recht auf jedes tier.
Mietrecht haustiere hunde. Ob hund kaninchen oder königskobra. Begründet wird dies damit dass sich im haus hunde nicht aufhalten dürfen hunde nicht erlaubt sind. Bei größeren haustieren wie hunden und katzen wird die haltung im mietvertrag geregelt. Wer sich einen neuen hund bzw.
Wenn eine solche klausel fehlt heißt das aber noch nicht dass ein hund ohne zustimmung des vermieters gehalten werden darf. Der vermieter ist ohne wesentlichen grund dazu nicht berechtigt. Die haltung von hunden und katzen liegt somit im erheblichen interesse vieler mieter. Sie gehören zu den beliebtesten haustieren der deutschen.
Landen solche fälle vor gericht bekommen vermieter zumindest in städtischen gegenden häufig recht. Hat der vermieter einmal seine erlaubnis für die haltung eines hundes in der mietwohnung erteilt bedeutet dies nicht dass der mieter sich beliebig viele hunde zulegen kann. Diese klausel ist eine gute voraussetzung für die tierhaltung in der mietwohnung. Doch oft hat der vermieter kein mitspracherecht.
Diese genehmigung kann aus wichtigem grund. So steht s drin das ist gemeint haustiere erlaubt. Ob im mietvertrag haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können was der bundesgerichtshof bgh diesbezüglich entschieden hat und was mieter in diesem zusammenhang beachten sollten betrachtet der folgende ratgeber näher. Gefährliche tiere wie die würgeschlange boa constrictor oder ein listenhund gehören nicht dazu.
So entschied auch der bundesgerichtshof dass klauseln welche hunde und katzen generell verbieten unwirksam sind. Einen weiteren hund zulegen will muss auch das erst beim vermieter anmelden. Sie meint die üblichen haustiere. Das mietrecht hat für haustiere in einer mietsache regelungen die es zu beachten gilt.
Haustiere sind nicht in jedem mietshaus gern gesehen. Manchmal versuchen vermieter persönlich besuchern mit hund den zutritt zum haus zu verbieten. Jede andere tierhaltung insbesondere die haltung von hunden bedarf der genehmigung des vermieters. Kleintiere wie vögel zierfische hamster schildkröten und vergleichbare tiere aber auch katzen darf der mieter ohne einwilligung des vermieters im haushaltsüblichen umfang halten soweit nach anzahl art und unterbringung der tiere eine belästigung von hausbewohnern und nachbarn sowie beeinträchtigungen der mietsache nicht zu erwarten sind.