Können Mieter Haustiere Verbieten
Vermieter dürfen unter umständen einem mieter das halten von katzen verbieten.
Können mieter haustiere verbieten. Tiere wie hunde oder katzen sind nur nach rücksprache und ausdrücklicher genehmigung des vermieters erlaubt oder sogar die haltung von hunden oder katzen verboten nur in den seltensten fällen sind haustiere in mietwohnungen und häusern unbeschränkt erlaubt. Gemäß des überwiegenden teils der rechtsprechung zählen katzen im mietrecht zu den kleintieren. Ein weiterer grund für einen widerruf. Vermieter können die zustimmung nur aus triftigen gründen widerrufen.
Eine klausel im mietvertrag wonach alle haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürften ist ebenso unzulässig wie ein grundsätzliches tierhaltungsverbot. Kaninchen fische meerschweinchen oder wellensittiche können problemlos in der mietwohnung gehalten werden. Grundsätzlich nicht verbieten können vermieter die haltung von. Nur muss er dazu konkrete gründe haben.
Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen. Inwieweit der vermieter das halten von katzen verbieten darf ist unterschiedlich. Kleintiere darf der vermieter nicht verbieten bestätigt gunther geiler geschäftsführer des deutschen mieterbundes in nürnberg. Im mietrecht ist das oft auch eine einzelfallentscheidung.
Dennoch kann der vermieter einen hund verbieten. Dann kommt es darauf an ob das verbot individuell oder formularmäßig in sinne allgemeiner geschäftsbedingungen vereinbart wurde und ob das verbot pauschal für jede art von tieren geltung hat oder sich nur auf bestimmte tierarten bezieht. Haustiere wie katzen dürfen nicht allgemein verboten werden eine katze kann als kleintier gelten. Einen hund in der mietwohnung ohne erlaubnis zu halten kann zur kündigung führen.
Trotzdem gibt es einige tierarten die nur mit expliziter erlaubnis des vermieters gehalten werden dürfen. Wie die rechtliche situation aussieht erfahren sie in diesem ratgeber. Hier ein artikel darüber wann der vermieter einen hund erlauben muss. Das hat der bundesgerichtshof bgh bereits 1993 entschieden da dies eine benachteiligung des mieters bedeutet bgh az.
Fällt ein hund beispielsweise ständig nachbarn und postboten an oder bellt sich täglich mehrere stunden die seele aus dem leib darf der vermieter die haltung nachträglich verbieten. Wichtig zu wissen ist hier dass ein grundsätzliches verbot von haustieren nicht zulässig ist. Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen. Viele mietverträge enthalten pauschal ein verbot der tierhaltung.
Tatsächlich findet man in den meisten mietverträgen solche klauseln.